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Kontakt

Dr. Gabriele Hofmann-Schmid
Rechtsanwältin

tel: +41 79 372 39 21

Postadresse
Dombergweg 14
CH-4423 Hersberg


Werkvertrag

Ich setze Ihren Anspruch aus Werkvertrag durch, pragmatisch und unkompliziert.

Wo immer gebaut, gemalt, renoviert oder saniert wird, stehen sich Handwerker und/oder Unternehmer auf der einen Seite und der Bauherr auf der anderen Seite gegenüber. Im Mittelpunkt steht der Werkvertrag, manchmal auch ein Auftrag. Dieser kann schriftlich oder mündlich vereinbart worden sein. Vielleicht gibt es auch einfach nur eine Emailkorrespondenz.

Alles unproblematisch, solange sich alle einig sind und sich über die Behebung allfälliger Mängel verständigen.

Wenn Sie dies lesen, ist eine Verständigung wohl ins Stocken geraten. Als Bauherr machen Sie Mängel geltend, als Unternehmer oder Handwerker erkennen Sie solche Mängel nicht an. Sie sind mit einer solchen Situation nicht allein. Kaum ein Bau entsteht, kaum eine Maschine oder ein sonstiges Werk wird hergestellt, ohne dass es irgendwann zu Auseinandersetzungen kommt. Da ich immer wieder KMU aus der Baubranche und der Produktionsindustrie vertrete, kann ich bei werkvertraglichen Auseinandersetzungen aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen und ich versuche jedes Mal, den Fall im Interesse meiner Klienten so unkompliziert und pragmatisch wie nur möglich zu lösen.

Wie Sie bin ich froh, wenn die Angelegenheit rasch und mit dem kleinstmöglichen Aufwand erledigt werden kann.

Wenn eine rechtliche Beratung/Begleitung Sinn macht und Sie den Fall gemeinsam mit mir weiterführen möchten, entscheiden wir, ob mit der Gegenseite eine gütliche Einigung gesucht werden soll. Normalerweise ist das sinnvoll. Um Kosten zu sparen und nicht unnötig Zeit zu verlieren, beantrage ich in Absprache mit Ihnen allerdings gerne relativ rasch ein Gesuch um Schlichtung beim zuständigen Gericht oder Friedensrichter, wenn Sie eine Forderung durchsetzen wollen. Dies zwingt die Gegenseite, die Sache ernst zu nehmen und speditiv zu handeln. Zudem erhalten wir so bereits die Meinung eines Richters oder Friedensrichters und haben auch gleich die Klagebewilligung für den Fall, dass eine Einigung mit der Gegenseite nicht möglich ist.

Kostenlose Erstberatung - Rufen Sie mich an

In einem ersten Telefongespräch, das für Sie kostenlos ist, schildern Sie mir Ihre Situation und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung.

Rufen Sie doch einfach an: 079 372 39 21

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